Allgemeine Geschäftsbedingungen und Wettkampfbestimmungen:

Wettkampfbestimmungen
Zur Durchführung des Laufes werden die Bestimmungen der Volkslaufveranstaltungen zu Grunde gelegt. Teilnahmeberechtigt sind Läuferinnen und Läufer mit der offiziellen Startnummer des Schloss-Cross Laupheim. Die Startnummer muss gut sichtbar und unverändert auf der Vorderseite des Lauftrikots getragen werden. Des weiteren muss der Transponderchip mittels dem Klettband am Fuß befestigt werden. Der Transponderchip dient zur Laufzeit Erfassung. Beim Mitführen des Chips in der Hosen- oder Jackentasche oder am Handgelenk erfolgt aus technischen Gründen keine Zeiterfassung.

Teilnahmeberechtigt sind alle Läuferinnen und Läufer des Jahrgangs 2008 und älter für den Hauptlauf und 2010 und älter für den Freizeitlauf. Alle Läuferinnen und Läufer des Jahrgangs 2011 bis 2018 sind für die Kinderläufe zugelassen. Eine Teilnahme am Jugendlauf ist für Jugendliche der Jahrgänge 2006 bis 2012 möglich.
 
Haftungsbestimmungen
Weder der Ausrichter, der Veranstalter, Sponsoren, die Stadt Laupheim oder deren Vertreter übernehmen irgendeine Haftung bei Schäden jeglicher Art, die den Teilnehmern im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung entstehen können. Dies gilt auch für Unfälle, abhanden gekommene Bekleidungsstücke oder sonstige Gegenstände. Insbesondere übernehmen Ausrichter und Veranstalter keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Veranstaltung.
Bei Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

 

Startplatzübertragung und Stornierung
Grundsätzlich ist es möglich bis Donnerstagabend (24 Uhr) vor der Veranstaltung den Startplatz kostenfrei auf eine andere Person im gleichen Wettbewerb zu übertragen. In diesem Fall bitte eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! innerhalb der Frist senden. Das Stornieren von gebuchten Startplätzen ist ebenfalls bis Donnerstagabend (24 Uhr) vor der Veranstaltung möglich. Bei einer Stornierung erhält der Teilnehmer einen Gutschein für den Schloss-Cross im Folgejahr, Teilnahmegebühren werden nicht zurückerstattet. In diesem Fall bitte eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! senden. 
Nach Donnerstag 24 Uhr ist ein Übertrag oder eine Stornierung nicht mehr möglich.

DLV-Anti-Doping-Code
Mit meiner Anmeldung erkenne ich ausdrücklich die Satzungen und Ordnungen des DLV, insbesondere die Deutsche Leichtathletik-Ordnung (DLO), den DLV-Anti-Doping-Code (DLV-ADC) und die Internationalen Wettkampfregeln (IWR) an und unterwerfe mich den entsprechenden Bestimmungen.
 
Elektronische Zeitmessung
Die Zeitmessung erfolgt ausschließlich über den vom Veranstalter ausgegebenen Chip, der mittels Klettband am Fußgelenk getragen werden muss. Bei Befestigung des Chips am Handgelenk, Tragen in der Jackentasche etc. kann aus technischen Gründen keine Zeitnahme erfolgen. Der Chip darf nicht vom Klettband entfernt werden. Sowohl Chip als auch Klettband sind Mehrweg Artikel, die direkt nach dem Lauf an den Veranstalter zurückgegeben werden müssen.
Der TSV Laupheim erhebt für die Nutzung des Chips weder Pfand noch Leihgebühr. Allerdings müssen dem Teilnehmer verloren gegangene oder nicht abgegebene Chips nachträglich mit 10 Euro in Rechnung gestellt werden.
 
(Stand: 30.07.2024)