Allgemeine Geschäftsbedingungen und Wettkampfbestimmungen:

Wettkampfbestimmungen
Zur Durchführung des Laufes werden die Bestimmungen der Volkslaufveranstaltungen zu Grunde gelegt. Teilnahmeberechtigt sind Läuferinnen und Läufer mit der offiziellen Startnummer des Schloss-Cross. Die Startnummer muss gut sichtbar und unverändert auf der Vorderseite des Lauftrikots getragen werden.
Teilnahmeberechtigt sind alle Läuferinnen und Läufer des Jahrgangs 2007 und älter für den Hauptlauf und 2009 und älter für den Freizeitlauf. Alle Läuferinnen und Läufer des Jahrgangs 2010 bis 2017 sind für die Kinderläufe zugelassen.
 
Haftungsbestimmungen
Weder der Ausrichter, der Veranstalter, Sponsoren, die Stadt Laupheim oder deren Vertreter übernehmen irgendeine Haftung bei Schäden jeglicher Art, die den Teilnehmern im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung entstehen können. Dies gilt auch für Unfälle, abhanden gekommene Bekleidungsstücke oder sonstige Gegenstände. Insbesondere übernehmen Ausrichter und Veranstalter keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Veranstaltung.
Bei Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

 

Startplatzübertragung und Stornierung
Grundsätzlich ist es möglich bis Donnerstagabend (24 Uhr) vor der Veranstaltung den Startplatz kostenfrei auf eine andere Person im gleichen Wettbewerb zu übertragen. In diesem Fall bitte eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! innerhalb der Frist senden. Das Stornieren von gebuchten Startplätzen ist ebenfalls bis Donnerstagabend (24 Uhr) vor der Veranstaltung möglich. Bei einer Stornierung erhält der Teilnehmer einen Gutschein für den Schloss-Cross im Folgejahr, Teilnahmegebühren werden nicht zurückerstattet. In diesem Fall bitte eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! senden. 
Nach Donnerstag 24 Uhr ist ein Übertrag oder eine Stornierung nicht mehr möglich.

DLV-Anti-Doping-Code
Mit meiner Anmeldung erkenne ich ausdrücklich die Satzungen und Ordnungen des DLV, insbesondere die Deutsche Leichtathletik-Ordnung (DLO), den DLV-Anti-Doping-Code (DLV-ADC) und die Internationalen Wettkampfregeln (IWR) an und unterwerfe mich den entsprechenden Bestimmungen.
 
Elektronische Zeitmessung
Die Zeitmessung erfolgt ausschließlich über den vom Veranstalter ausgegebenen Chip, der mittels Klettband am Fußgelenk getragen werden muss. Bei Befestigung des Chips am Handgelenk, Tragen in der Jackentasche etc. kann aus technischen Gründen keine Zeitnahme erfolgen. Der Chip darf nicht vom Klettband entfernt werden. Sowohl Chip als auch Klettband sind Mehrweg Artikel, die direkt nach dem Lauf an den Veranstalter zurückgegeben werden müssen.
Der TSV Laupheim erhebt für die Nutzung des Chips weder Pfand noch Leihgebühr. Allerdings müssen dem Teilnehmer verloren gegangene oder nicht abgegebene Chips nachträglich mit 10 Euro in Rechnung gestellt werden.
 
Zusatzregelung für „twenty for twenty“ Aktion
Der Veranstalter (TSV Laupheim, Abt. Leichtathletik; Lange Strasse 85, 88471 Laupheim) gibt für jeden 20. Zieleinläufer des Freizeitlauf und Hauptlauf einen Gutschein des Treffpunkt Laupheim in Höhe von 20€ aus. Somit erhalten der 20., 40., 60., usw. Zieleinläufer den Gutschein. Notwendig für den Erhalt des Gutscheins ist, dass der Läufer selbst bei der Siegerehrung (Am 08.10.2022 in der Bühlerhalle; Zeiten auf Website zu finden) erscheint und den Gutschein persönlich abholt. Eine Abholung durch dritte ist nicht möglich. Der Veranstalter behält sich vor, den Gutschein nur auszuhändigen, wenn der Gewinner zweifelsfrei identifizierbar ist. Es gilt die vom Veranstalter bekanntgegebene Zieleinlaufwertung. 

 

(Stand: 30.07.2023)